Rechtsprechung
BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Enthebung eines Notars aus seinem Amt aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse; Bindung an die tatsächlichen Feststellungen aus einem abgeschlossenen Vorschaltverfahren; Folgen der ungenügenden Glaubhaftmachung einer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten am Tage ...
- Judicialis
BNotO § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; ; BNotO § 50 Abs. 3; ; BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01
Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die …
Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03
Nach rechtskräftigem Abschluß des Vorschaltverfahrens gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO stehen die dort zu den Amtsenthebungsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der endgültigen Amtsenthebung des Notars nicht mehr zur Überprüfung (Senat, BGHZ 44, 65, 72; 78, 229; 149, 230, 232).Umstände, die sich erst nach dem Bescheid der Justizverwaltung über die Amtsenthebung des Notars ergeben, sind dagegen unbeachtlich (Senat, BGHZ 149, 230, 233 ff.).
- BGH, 14.07.2003 - NotZ 4/03
Amtsenthebung eines Notars wegen der Art der Wirtschaftsführung und der …
Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03
Die dagegen erhobene sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 14. Juli 2003 zurückgewiesen (NotZ 4/03). - BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03
Nach rechtskräftigem Abschluß des Vorschaltverfahrens gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO stehen die dort zu den Amtsenthebungsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der endgültigen Amtsenthebung des Notars nicht mehr zur Überprüfung (Senat, BGHZ 44, 65, 72; 78, 229; 149, 230, 232). - BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65
Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03
Nach rechtskräftigem Abschluß des Vorschaltverfahrens gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO stehen die dort zu den Amtsenthebungsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der endgültigen Amtsenthebung des Notars nicht mehr zur Überprüfung (Senat, BGHZ 44, 65, 72; 78, 229; 149, 230, 232).
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 31/06
Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der …
Umstände, die sich erst nach dem Bescheid der Justizverwaltung über die Amtsenthebung des Notars ergeben, sind dagegen unbeachtlich (BGHZ 149, 230, 233 ff.; Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - ZNotP 2004, 324, 325 = DNotZ 2004, 886 und 12. Juli 2004 - NotZ 29/03).